Rauchmelderpflicht Bayern
Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorge schrieben.
Bayern ( seit 2013)
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es mit dem „Q“ ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Produkte mit dem „Q“ erhalten Sie im Fach- und Elektrohandel.
Folgende Leistungsmerkmale sind für das Qualitätszeichen ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie der VdS Schadenverhütung und dem KRIWAN Testzentrum durchgeführt.
Das „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Welche Rauchmelder aktuell das Qualitätszeichen „Q“ tragen, erfahren Sie unter www.qualitaetsrauchmelder.de
Diese Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
- Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen.
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.
Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
- Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
- Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
- Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender
Quelle: Rauchmelder Lebensretter Internetpräsenz
Weitere Informationen unter: http://www.rauchmelder-lebensretter.de
Weiterführende Links: Bayerische Bauordnung